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DMSt-Wettbewerbsordnung

Deutsche Meisterschaft im Streckensegelflug

Deutscher Aero Club e.V.

Stand: Februar 2019

1. Allgemeine Regeln

1.1 Zweck der DMSt

Förderung des Streckensegelfluges und des Leistungssegelflieger-Nachwuchses in den Segelfluggruppen des DAeC. Ermittlung der Deutschen Meister im Streckensegelflug.

1.2 Veranstalter

Veranstalter ist die Bundeskommission (Buko) Segelflug im DAeC in Zusammenarbeit mit den Segelflugkommissionen der Landesverbände.

1.3 Termin und Ort der Meisterschaft

Die Meisterschaft findet jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September statt. Es werden nur Flüge gewertet, die in diesem Zeitraum durchgeführt werden. Die DMSt wird dezentral durchgeführt.

1.4 Bewerber und Teilnehmer

Bewerber können alle Luftsportvereine sein, die einem Landesverband des DAeC als Mitglied angehören. Teilnehmer können Segelflugzeugführer/-innen sein, die aktives Mitglied des Bewerbers sind. Jeder Teilnehmer darf nur für einen einzigen Bewerber,über den er die mittelbare und stimmberechtigte Mitgliedschaft in einem DAeC-Landesverband besitzt, teilnehmen. Mit dem ersten gemeldeten Fluglegt der Teilnehmer fest, für welchen Bewerber und Landesverband er in diesem Austragungsjahr teilnimmt.

1.5 Regeln

Die Sorgfaltspflicht für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, sowie der sonstigen für den Segelflug anzuwendenden Vorschriften und Empfehlungen liegen beim Teilnehmer. Bzgl. der Festlegung von SR und SS und der damit in Zusammenhang stehenden Zeiten sind die Angaben der Seite <www.datum-und-uhrzeit.de> verbindlich. Für die Anlage und Durchführung der Wertungsflüge gilt der SportingCode, soweit keine davon abweichenden Regelungen in dieser DMSt-Wettbewerbsordnung enthalten sind. Das Geodätische Datum WGS84 muss für alle Breiten-und Längendaten gesetzt werden. Für die Ermittlung der Strecken auf Basis der gemessenen Koordinaten wird als "Erdmodell" eine Kugel mit dem Radius von 6.371,0 km verwendet. Die Meldungen über Wertungsflüge sind online einzureichen.

1.6 Meldung zur Meisterschaft

Der erste eingereichte Antrag auf Wertung eines Teilnehmers gilt als Meldung zur Meisterschaft. Damit erkennt der Teilnehmer die DMSt-Regeln unter Ausschluss des Rechtsweges an. Insbesondere willigt er in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Auswertung und der Veröffentlichung der Flugdaten bei Erfassung der Daten durch ein von der BuKo Segelflug beauftragtes Unternehmen ein.

1.7 Verstöße

Bewerber und Teilnehmer, die durch unwahre Angaben und unlautere Methoden Vorteile in der Wertung zu erringen suchen, werden für die aktuelle DMSt disqualifiziert. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die DMSt-Regeln wird eine Sperre von 5 Jahren verhängt und der Name des Betreffenden veröffentlicht. Im Wiederholungsfall beträgt die Sperre 10 Jahre. Den Landesverbänden bleiben in diesen Fällen weitere Maßnahmen vorbehalten.

1.8 Siegerehrung

DieBekanntgabe und Veröffentlichung der Sieger der DMSt des jeweiligen Austragungsjahres, sowie die Siegerehrung erfolgen beim nachfolgenden Deutschen Segelfliegertag.

2. Wertungsklassen

Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Flüge zur Wertung anmelden. Die Wertung eines Fluges erfolgt in der Klasse, die dem geflogenen Flugzeugmuster entspricht und in die es in der gültigen DAeC-Indexliste eingeordnet ist. Alle Flugzeuge bis einschließlich Index 106 können auch in der Clubklasse gewertet werden. Flugzeuge der Clubklasse können mit variablem Ballast gemäß Flug- und Betriebshandbuch geflogen werden. Hat ein Teilnehmer Flüge auf Flugzeugen verschiedener Klassen gemeldet, wird er in jeder dieser Klassen bzw. Wertungen gewertet. Bei Flügen mit Doppelsitzern zählt als Teilnehmer nur der Pilot. Alle Flüge werden mit dem Index des Flugzeuges entsprechend der jeweils gültigen DAeC-Index-Liste bewertet.

2.1 Einzelwertungen

Sieger in Einzelwertungen werden in folgenden Klassen ermittelt:

  • Offene Klasse
  • 18m-Klasse
  • 15m-Klasse
  • Standardklasse
  • Clubklasse
  • Doppelsitzerklasse

Einzelsieger in der jeweiligen Wertung ist der Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl aus drei Flügen in dieser Klasse mit Beginn des freien Fluges oder Abflugpunktin Deutschland.

2.2 Einzelwertung Frauen

Die in den Einzelwertungen (außer Offene- und Doppelsitzerklasse) gewerteten Flüge von Teilnehmerinnen mit Beginn des freien Fluges oder Abflugpunkt in Deutschland werden zusätzlich in einer Sonderwertung Frauen zusammengefasst. Einzelsiegerin ist die Teilnehmerin mit der höchsten Punktzahl aus drei Flügen.

2.3 Einzelwertung Junioren

Die in der Club- und in der Standardklasse gewerteten Flüge von Teilnehmern deren 25. Geburtstag in dem Kalenderjahr der Austragung liegt oder die jünger sind, werden zusätzlich in der Juniorenwertung Club- bzw. Standardklasse gewertet. Einzelsieger in der jeweiligen Wertung ist der Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl aus drei Flügen in dieser Klasse mit Beginn des freien Fluges oder Abflugpunkt in Deutschland.

2.4 Internationale Mannschaftswertung Junioren

Drei Teilnehmer eines Vereines, deren 25. Geburtstag in dem Kalenderjahr der Austragung liegt oder die jünger sind, bilden mit ihrem punkthöchsten Flug aus allen Wertungen (außer Offene und Doppelsitzer-Klasse) eine Junioren-Mannschaft. Mannschaftssiegerist der Bewerber mit der höchsten Punktzahl seiner Mannschaft.

2.5 Vereinswertung

Alle anerkannten Wertungspunkte aller Teilnehmer eines Vereins werden aufsummiert. Sieger ist der Bewerber mit der höchsten Punktzahl.

2.6 DMSt-Rangliste

In einer Rangliste werden die drei punkthöchsten Flüge eines Teilnehmers aus den Klassen nach 2.1 berücksichtigt.

3. Flugbeurkundung und -meldung

Die Beurkundung der Flüge ist nur mit IGC zugelassenen GNSS-Flugrekordern möglich. Abweichende Verfahren werden mit dieser WO und ggf. auf der DAeC-Homepage veröffentlicht. Die letzte gültige Fluganmeldung (C-Rekord) vor dem eigentlichen Flug zählt. Die IGC-Datei muss mit einer gültigen Signatur versehen sein (G-Rekord). Dies schließt ein, dass diese Datei mit standardisierten Verfahren validiert werden kann. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beurkundung liegt beim Teilnehmer. Sind längere Ausfälle in der Flugaufzeichnung (siehe SportingCode 3) zu sehen, wird der Flug nur gewertet, wenn ein ununterbrochener Höhenschrieb und eine ordnungsgemäße Beurkundung der Koordinaten nachgewiesen werden. Durch die Meldung seines Fluges erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung seiner Flugdateien einverstanden. Die Nutzungsrechte der Flugdaten liegen beim DAeC und dessen Vertragspartner. Alle Dateien sind spätestens am dem auf den Flug folgenden Dienstag, 24.00 Uhr, online zu melden.

4. Wertungsflüge und -verfahren

4.1 Wertungsflüge

Es können Strecken von einem Abflugpunkt über bis zu drei Wendepunkte (beim DMSt-Viereck max. 4 WP) zu einem Endpunkt gewertet werden. Die Höhendifferenz des Luftfahrzeuges zwischen Abflugpunkt bzw. Beginn des freien Fluges und Endpunkt bzw. Ende des freien Flugesdarf max. 1000m betragen.

4.2 Punktbewertung

Jeder Kilometer wird mit einem Punktgewertet. Die Punktzahl für die Wertungsflüge ergibt sich als das Hundertfache der Wertungsstrecke geteilt durch den Index des jeweiligen Flugzeuges zzgl. Summe der möglichen Boni. In der DMSt werden nur Streckensegelflüge mit mindestens 50 Punkten gewertet.

4.3 Bonusregelungen

4.3.1 Dreiecksflug

Bei einem geschlossenen FAI-Dreiecksflug wird ein Bonus von 40% addiert, wenn:

a. der kürzeste Schenkel mindestens 28% der Gesamtstrecke beträgt, oder

b. bei einer Wertungsstrecke von 500km oder mehr, der kürzeste Schenkel mindestens 25% und der längste Schenkel höchstens 45% der Gesamtstrecke betragen.

Bei FAI-Dreiecksflügen wird die Strecke zwischen den drei Wendepunkten als Wertungsstrecke gewertet. Der Abflugpunkt kann dabei zwischen zwei Eckpunkten des Dreiecks liegen. Abflug- und Endpunkt müssen identisch sein.

4.3.2 Vierecksflug

Bei einem geschlossenen angemeldeten DMSt-Vierecksflug wird ein Bonus von 70% addiert, wenn die Fläche zwischen den Wendepunkten bzw. den Wendepunkten und dem Abflug-/Endpunkt durch zwei Dreiecke beschrieben werden kann, für die gilt:

a. beide Dreiecke müssen dieselbe Forderung nach 4.3.1a bzw. 4.3.1b erfüllen,

b. die Dreiecke müssen mit einem identischen Schenkel aneinander liegen,

c. die Dreiecke dürfen nicht übereinander liegen.

Die Wertungsstrecke bei Vierecksflügenist der Umfang des Vierecks. Der Abflugpunkt kann dabei zwischen zwei Eckpunkten des Vierecks liegen. Abflug- und Endpunkt müssen identisch sein.

4.3.3 Bonus für angemeldete Flüge

Wird durch die Flugaufzeichnung die vor dem Flug ins Gerät eingegebenen Flugaufgabe entsprechend 4.4 dokumentiert, wird ein Bonus von 30% addiert. Hiervon ist das DMSt-Viereck ausgenommen, da es schon 70% Bonus bekommt!

4.4 Deklarieren der Flugaufgabe

Bei einem angemeldeten Flug müssen alle Zielpunkte des Fluges (Abflug-, Wende- und Endpunkt) über die Angabe ihrer geografischen Koordinaten vor dem Start als Flugaufgabe im Flugrekorder eindeutig festgelegt werden. Ein Flug mit mehreren Flugaufgaben ist nicht zulässig und wird als vorsätzlicher Verstoß gegen die DMSt-Regeln gewertet. Die Zielpunkte sind in der vorgesehenen Reihenfolge anzufliegen und zu dokumentieren.

4.5 Dokumentation der Zielpunkte

Wendepunkte gelten als positiv umrundet, wenn der Einflug in den 90° Sektor (gem. Sporting Code) nachgewiesen wurde. Abflug- und Endpunkt gelten als positiv umrundet, wenn der Einflug in einen Kreis mit einem Radius von 1km um den Abflug-/Endpunkt nachgewiesen wurde. Bei nicht ordnungsgemäßer Wendepunktumrundung (auch Abflug-/Endpunkt) entfällt der Bonus für angemeldete Flüge. Bei "freien" Flügen werden als Abflug-, Wende- und Endpunkt nur aufgezeichnete Koordinaten des Flugweges gewertet. Freie Flüge gelten als geschlossen, wenn Abflug-und Endpunkt nicht mehr als 1 km voneinander entfernt sind.

5 Zusätzliche Regeln für Motorsegler

Der Motorsegler muss einen Flugrekorder mit betriebsbereitem Antriebslaufzeitenschreiber (ENL) gemäß Sporting Code Sektion 3 mitführen. Bei Benutzung des Antriebs zwischen Abflug und Erreichen des End-/Zielpunktes wird der Flug nur bis zur letzten, nachweislich ohne Antriebsunterstützung erreichten, Koordinate gewertet.

Bemerkung: Das Kollisionswarngerät FLARM in den Baureihen, die keine IGC-Zulassung haben, darf nur für die Dokumentation von freien Flügen verwendet werden.

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Wettbewerbsordnung der Deutsche Meisterschaft im Streckensegelflug

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